13. Oktober 2025
Kanalreinigung im Gemeindegebiet Schlangen
Kanalreinigung Gemeindeplan
Die Gemeindewerke Schlangen (GWS) weisen Grundstückseigentümer darauf hin, dass der Einsteigschacht (Hauskontrollschacht) jederzeit frei zugänglich sein muss und über Lüftungsöffnungen im Schachtdeckel verfügen sollte. Die haustechnische Abwasseranlage sei gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, vorzugsweise über Dach, zu entlüften. Der Grundstückseigentümer habe sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Hierzu seien Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante vor dem Grundstück) durch funktionstüchtige Rückstausicherung zu schützen.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke unter 05252 / 98530 zur Verfügung.